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Z 6II-Firmware

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  • Windows
  • Mac OS

Dieses Software-Updateprogramm ist für das oben aufgeführte Kundenprodukt (das »betroffene Produkt«) und wird nur nach Annahme der unten aufgeführten Vereinbarung bereitgestellt. Mit der Wahl von »Annehmen« und durch Anklicken von »Download« haben Sie die Geschäftsbedingungen der Vereinbarung akzeptiert. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bedingungen der Vereinbarung verstanden haben, bevor Sie mit dem Download beginnen.

  • • Dieser Service stellt Software bereit, mit der sich die Kamera-Firmware “C” der Z 6II auf Version 1.62 aktualisieren lässt. Wählen Sie zunächst [Firmware-Version] im Kameramenü [SYSTEM] und überprüfen Sie die gegenwärtige Firmware-Version der Kamera. Sie brauchen dieses Update nicht herunterzuladen und zu installieren, falls die oben angegebene Firmware-Version bereits installiert ist.
  • • Dieses Update beinhaltet alle Änderungen vorheriger Updates.
  • • Für die Firmware-Aktualisierung sind ein Kartenleser und ein Computer erforderlich.
  • • Lesen Sie bitte vor dem Aktualisieren die nachfolgenden Informationen.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.62 gegenüber Version 1.61
  • • Die Standardvorgaben für die folgenden Einstellungen, die beim Herstellen einer drahtlosen Verbindung angezeigt werden, wurden geändert:
    • - Schlüssel (Kennwort)
    • - Das Passwort, das angezeigt wird, nachdem die Standardeinstellungen der Kamera wiederhergestellt wurden
  • • Die folgenden Probleme wurden behoben:
    • - In manchen Fällen wurde das Fokusmessfeld beim Tippen auf den Monitor nicht an die ausgewählte Position verschoben.
    • - In manchen Fällen benötigte die Kamera zwischen den Aufnahmen etwas Zeit, wenn Camera Control Pro 2 zum Aufnehmen von Fotos verwendet wurde.
Änderungen in vorhergehenden Versionen
Änderungen in der Firmware-Version C 1.61 gegenüber Version 1.60
  • • Es wurde ein Problem behoben, bei dem sich in seltenen Fällen die Kamera nicht einschaltete oder die Einstellungen von Datum und Uhrzeit nicht korrekt waren, wenn die Kamera längere Zeit nicht benutzt wurde.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.60 gegenüber Version 1.50
  • • Im Menü [INDIVIDUALFUNKTIONEN] gibt es folgende Ergänzungen:
    • - Die Optionen [Immer] und [Nur ohne Blitz] wurden bei Individualfunktion d9 [Einstell. auf Live-View anw.] > [Ein] hinzugefügt.
    • - d10 [Warme Anzeigefarben] wurde hinzugefügt.
    • - d11 [Bildausschnitt] wurde hinzugefügt.
    • - g7 [Roter REC-Aufnahmerahmen] wurde hinzugefügt.
  • • [Sucher-Anzeigegröße (Foto Lv)] wurde zum Menü [SYSTEM] hinzugefügt.
  • • Der Monitormodus [Sucher bevorzugen] wurde durch [Sucher bevorzugen (1)] und [Sucher bevorzugen (2)] ersetzt.
  • • Die folgenden Probleme wurden behoben:
    • - Manchmal kam es in Teilbereichen von Blitzaufnahmen zu einem Helligkeitsabfall.
    • - In manchen Fällen konnte die OK-Taste beim Benutzen des Suchers nicht zum Unterbrechen von Intervallaufnahme- oder Fokusverlagerungs-Serien benutzt werden.
    • - Die Schärfe konnte weiterhin am Fokussierring eingestellt werden, wenn [Deaktivieren] für [Man. Fokussierring im AF-Modus] im Menü [INDIVIDUALFUNKTIONEN] und eine andere Option als [Nicht-linear] für [Drehbereich des Fokussierrings] im Menü [INDIVIDUALFUNKTIONEN] gewählt war.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.50 gegenüber Version 1.40
  • • Die iOS-Version von NX MobileAir wird nun unterstützt, beginnend mit NX MobileAir Version 1.0.4.
  • • Der Fernsteuerungshandgriff MC-N10 wird jetzt unterstützt.
  • • Verbesserungen beim Ansprechverhalten des Fokussierrings, wenn [MF] als [Fokusmodus] gewählt ist.
  • • Es wurde das Problem behoben, dass die Stromversorgung der Kamera via USB nach 15 Stunden kontinuierlicher Benutzung abbrach.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.40 gegenüber Version 1.30
  • • Hinzugefügt wurde:
    • - Unterstützung für Objektive NIKKOR Z 800mm f/6.3 VR S,
    • - Unterstützung für Fernsteuerungen ML-L7,
    • Drehbereich des Fokussierrings 1 als Position f9 im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN,
    • Fokussier-/Einstellring vertauschen 1 als Position f10 im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN, und
    • Fokusposition speichern und Fokusposition abrufen 2 als Funktionen, die sich mittels Individualfunktion f2 (Benutzerdef. Bedienelemente) im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN zuweisen lassen.
  • * Mit Stand 20. April 2022 sind diese Funktionen nur mit den folgenden Objektiven verfügbar.
  • 1. NIKKOR Z 70-200mm f/2.8 VR S
  • 2. NIKKOR Z 70-200mm f/2.8 VR S, NIKKOR Z 100-400mm f/4.5-5.6 VR S und NIKKOR Z 400mm f/2.8 TC VR S
  • • Die folgenden Verbesserungen wurden vorgenommen:
    • - Die Kamera stellt eher auf das Objekt in der Bildmitte scharf, wenn sie das Gesicht oder die Augen eines Porträtmotivs nicht erkennt und zugleich Autom. Messfeldsteuerung für AF-Messfeldsteuerung gewählt ist.
    • - Der Speicherabruf wurde dahingehend geändert, dass sich die mit dem Autofokus gewählte Fokusposition unabhängig vom gewählten Fokusmodus nicht ändert, wenn der Auslöser während des Speicherabrufs bis zum ersten Druckpunkt gedrückt wird.
  • • Die folgenden Probleme wurden behoben:
    • - Bei Bildern, die unmittelbar nach dem Einsetzen des Akkus aufgenommen wurden, konnte die Kamera manchmal nicht auf das Objekt im Fokusmessfeld scharfstellen.
    • - Das Wecken der Kamera aus dem Standby in der Benutzereinstellung U1, U2 oder U3 führte zu einer Änderung der Belichtungszeit, wenn der gespeicherte Wert länger als 30 s war.
    • - Wenn man Bilder durch Drehen des hinteren Einstellrads aufgerufen hat, nachdem im Sucher ein Bild im Hochformat vergrößert wurde, kam es zu einer fehlerhaften Anzeige.
    • - In Videoaufnahmen, bei denen gleichzeitig eine Ausgabe an ein HDMI-Gerät mit der Einstellung 3840×2160; 60p oder 3840×2160; 50p für Bildgröße/Bildrate im Menü FILMAUFNAHME erfolgte, traten Jitter-Störungen auf.
    • - Die Taste für Filmaufzeichnung funktionierte manchmal nicht mit bestimmten Gimbals, während Videos via HDMI auf einem externen Gerät aufgezeichnet wurden und 3840×2160; 30p, 3840×2160; 25p oder 3840×2160; 24p für Bildgröße/Bildrate im Menü FILMAUFNAHME sowie 10 Bit für Fortgeschritten > Datentiefe der Ausgabe im Menü SYSTEM eingestellt war.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.30 gegenüber Version 1.21
  • • Hinzugefügte Unterstützung für:
    • - Bajonettadapter FTZ II
    • - Objektivmodell NIKKOR Z 24-120mm f/4 S
    • - Objektivmodell NIKKOR Z 28-75mm f/2.8
    • - Objektivmodell NIKKOR Z 400mm f/2.8 TC VR S
  • • Die Option Ausgewog. Porträteindruck wurde zu den Menüs FOTOAUFNAHME und FILMAUFNAHME hinzugefügt.
  • • Wenn Ein für Bildkontrolle im Menü WIEDERGABE gewählt ist, zeigt der Monitor nun jederzeit die Aufnahmeanzeige an, während er geneigt ist.
  • • Sprachnotiz wurde zu den Optionen hinzugefügt, die im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN bei Individualfunktion f2 (Benutzerdef. Bedienelemente) > Taste für Filmaufzeichnung verfügbar sind. In dieser Rolle kann die Taste für Filmaufzeichnung während der Wiedergabe dazu benutzt werden, bis zu 60 Sekunden lange Sprachnotizen aufzunehmen und abzuspielen.
  • • Die folgenden Probleme wurden behoben:
    • - Individualfunktion f4 (Blendenwert fixieren) im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN stand nicht zur Verfügung, wenn ein Bajonettadapter FTZ angebracht war.
    • - Obwohl die Scharfeinstellung normalerweise gespeichert bleibt, wenn die AF-ON-Taste gedrückt gehalten wird, während der Auslöser für eine Aufnahmeserie gedrückt wird, stellte die Kamera bei weiterhin gedrückter AF-ON-Taste neu scharf, wenn die Aufnahme unterbrochen wurde und die folgenden Einstellungen gewählt waren:
      • ▹ Individualfunktion a6 (AF-Aktivierung) im Menü INDIVIDUALFUNKTIONEN auf Nur AF-ON-Taste eingestellt und Aktivieren für Auslösung bei Unschärfe gewählt,
      • ▹ Serienaufnahme L oder Serienaufnahme H für Aufnahmebetriebsart gewählt,
      • ▹ Einzelautofokus für Fokusmodus gewählt, und
      • ▹ Einzelfeld für AF-Messfeldsteuerung gewählt.
    • - Die Blitzbereitschaftsanzeige an Blitzgeräten SB-5000 leuchtete nicht, wenn eine WR-R10 oder WR-R11b für die kabellose Blitzfernsteuerung benutzt wurde.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.21 gegenüber Version 1.20
  • • Es wurde ein Problem behoben, das in seltenen Fällen zu ungewöhnlich lauten Geräuschen des Blendenmechanismus führte, wenn die Zoom- oder Fokussierringe von F-Bajonett-Objektiven gedreht wurden, die über einen Bajonettadapter FTZ angeschlossen waren.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.20 gegenüber Version 1.10
  • • Die Objektivmodelle NIKKOR Z MC 50mm f/2.8 und NIKKOR Z MC 105mm f/2.8 VR S werden nun unterstützt.
  • • Verbessertes Ansprechverhalten der Fokusmessfeld-Anzeige bei Live-View während der Gesichts-/Augenerkennung und der Motivverfolgung.
  • • Die Leistung des Gesichts-/Augenerkennungs-AF und die Motiverkennbarkeit mit optionalen Blitzgeräten wurde verbessert.
  • • Für die Einstellung des Fokusmodus auf Einzelautofokus wurde die Autofokus-Erfassung bei geringer Helligkeit beschleunigt.
  • • Die folgenden Probleme wurden behoben:
    • - Die Wahl von Schärfepriorität für Individualfunktion a1 (Priorität bei AF-C (kont. AF)) verlangsamte manchmal die Auslösereaktion.
    • - Die Genauigkeit der Fokussierung war manchmal unzureichend.
    • - Beim Aufnehmen von Videofilmen mit einer Bildgröße/Bildrate von 3840 x 2160 (4K UHD); 60p oder 50p führte das Verwenden von benutzerdefinierten Picture-Control-Konfigurationen, die mithilfe von Konfigurationen verwalten erstellt wurden, manchmal zu unerwarteten Ergebnissen.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.10 gegenüber Version 1.02
  • • Die Optionen für Bildgröße/Bildrate im Menü FILMAUFNAHME wurden um 3840x2160; 60p und 3840x2160; 50p erweitert. Weitere Informationen finden Sie im “Referenzhandbuch (vollständige Anleitung)” in den Abschnitten, die sich mit dieser Funktion befassen.
    • < CFexpress- und XQD-Speicherkarten >
    • Für die Aufnahme und Wiedergabe von Videofilmen mit der Bildgröße 3840 x 2160 (4K UHD) 60p/50p wird eine Speicherkarte mit einer höchsten Datenübertragungsrate von mindestens 250 MB/s empfohlen.
    • < SD-Speicherkarten >
    • Für die Aufnahme und Wiedergabe von Videofilmen mit der Bildgröße 3840 x 2160 (4K UHD) 60p/50p wird eine Speicherkarte der UHS Speed Class 3 (oder besser) mit einer höchsten Datenübertragungsrate von mindestens 250 MB/s empfohlen.
  • • Bei den AF-Messfeldsteuerungen Autom. Messfeldsteuerung (Pers.) und Großes Messfeld (gr., Personen) wurde die Leistung der Augenerkennung verbessert.
  • • Die RAW-Videoausgabe steht mittels eines kostenpflichtigen Service-Upgrades* zur Verfügung, und mit der Firmware-Version 1.10 werden jetzt auch externe Videorekorder von Blackmagic Design für diese Funktion nutzbar (zurzeit der Video Assist 5” 12G HDR und der Video Assist 7” 12G HDR). Falls Sie bereits das RAW-Videoausgabe-Upgrade für Ihre Kamera gekauft haben, wird beim Aktualisieren auf die Firmware-Version 1.10 automatisch die Unterstützung für externe Videorekorder von Blackmagic Design hinzugefügt. Beachten Sie jedoch, dass die RAW-Videoausgabe bei einer Auflösung von 4K UHD 60p/50p nicht verfügbar ist.
  • • Benutzer von Apple Final Cut Pro X (Version 10.4.9 oder neuer) können jetzt für die Ausgabe von ProRes-RAW-Videoaufnahmen an externe ATOMOS NINJA V Rekorder die ISO-Empfindlichkeit und Farbtemperatur anzeigen und einstellen (Voraussetzung ist das kostenpflichtige RAW-Videoausgabe-Upgrade). *
    • < Wahl des RAW-Ausgabetyps >
    • Vor der RAW-Videoaufzeichnung ist im Menü SYSTEM die Option für HDMI > Fortgeschritten > RAW output options > RAW output type passend zum angeschlossenen Rekorder einzustellen: Wählen Sie Type A für NINJA V Rekorder und Type B für Video Assist Rekorder.
  • • Es wurde ein Problem behoben, welches bei Verwendung eines Multifunktionshandgriffs MB-N11 manchmal das Herunterladen von Positionsdaten auf die Kamera via SnapBridge verhinderte.
  • * Das RAW-Videoausgabe-Upgrade ist als kostenpflichtige Serviceleistung erhältlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Nikon-Kundendienst.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.02 gegenüber Version 1.01
  • • Das folgende Problem wurde behoben:
    • - Blitzaufnahmen mit der Option Autom. Messfeldsteuerung für AF-Messfeldsteuerung im Menü FOTOAUFNAHME wurden manchmal nicht korrekt belichtet.
  • • Die Zuverlässigkeit wurde generell verbessert.
Änderungen in der Firmware-Version C 1.01 gegenüber Version 1.00
  • • Es wurde ein Problem behoben, welches manchmal zu Überbelichtungen in Serienaufnahmen führte, wenn eine AF-Messfeldsteuerung mit Gesichts-/Augenerkennung für Menschen oder Tiere benutzt wurde.
Überprüfen der gegenwärtigen Firmware-Version der Kamera
  1. Schalten Sie die Kamera ein.
  2. Drücken Sie die MENU-Taste an der Kamera und wählen Sie [Firmware-Version] im Menü [SYSTEM], um die Firmware-Version der Kamera anzuzeigen.
  3. Überprüfen Sie die Version der Kamera-Firmware.
  4. Schalten Sie die Kamera aus.
Produktbeschreibung
Name Z 6II C-Firmware Version 1.62
Unterstützte Kameras Z 6II
Unterstützte Kamera-Firmware-Versionen C-Firmware Versionen 1.00–1.61
Dateiname Z6_2_0162.bin
Copyright Nikon Corporation
Vervielfältigung Nicht erlaubt
Aktualisieren der Kamera-Firmware
  1. Laden Sie die folgende Firmware-Datei auf Ihren Computer herunter.
    Überzeugen Sie sich davon, dass sich die heruntergeladene Firmware-Datei auf Ihrem Computer befindet.
    • Z6_2_0162.bin (die Kamera-Firmware)
  2. Kopieren Sie “Z6_2_0162.bin” mithilfe eines Kartenlesers auf eine Speicherkarte, die in der Kamera formatiert wurde.
    Hinweis: Stellen Sie sicher, dass die Firmware in das Wurzelverzeichnis (oberste Ebene) der Speicherkarte kopiert wird. Die Kamera erkennt die neue Firmware nicht, falls diese in einem Ordner unterhalb des Wurzelverzeichnisses abgelegt wird.
  3. Setzen Sie die Speicherkarte in das gegenwärtig als primäres Fach benutzte Kartenfach der Kamera ein, und schalten Sie die Kamera ein.
  4. Wählen Sie [Firmware-Version] im Menü [SYSTEM] und folgen Sie den Bildschirmanweisungen, um das Firmware-Update fertigzustellen.
  5. Sobald das Update abgeschlossen ist, die Kamera ausschalten und die Speicherkarte herausnehmen.
  6. Überprüfen Sie, dass die Firmware auf die neue Version aktualisiert wurde.

Hinweis: Sie können Updates auch von einem Nikon-Kundendienst durchführen lassen.

Hinweis: Die Lizenz für die Open-Source-Software, die im NVM Express Treiber der Kamera enthalten ist, finden Sie unter “BSD License (NVM Express Driver)”.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

 

 

Diese Nikon-Lizenzvereinbarung (»Vereinbarung«) stellt einen juristischen Vertrag zwischen Ihnen (als Privatperson oder Körperschaft) und der Nikon Corporation (»Nikon«) dar. Sie enthält die Geschäftsbedingungen für Ihre Verwendung der mit dieser Vereinbarung gelieferten Nikon-Software, die Computersoftware (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Firmware und Computerprogramm) für das obige Produkt enthält (»SOFTWARE«).

 

Indem Sie auf die Schaltfläche »Herunterladen beginnen« auf dieser Seite klicken, nachdem Sie das Kontrollkästchen »Ich stimme zu« angeklickt haben, um das Herunterladen der SOFTWARE zu starten, zeigen Sie Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung an und erklären sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.  Sollten Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen. 

 

Diese Lizenz stellt keinen Verkauf der SOFTWARE dar und Sie werden durch den Erwerb eines Produkts, Herunterladen und/oder Verwendung der SOFTWARE nicht zu dessen Besitzer.  Nikon und/oder die Lizenzgeber von Nikon behalten sich die Eigentumsrechte an der SOFTWARE, allen Kopien und allen damit in Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechten sowie alle Rechte vor, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.  Diese Vereinbarung stellt hinsichtlich der SOFTWARE die vollständige und einzige schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Nikon oder einem mit Nikon verbundenen Unternehmen dar.

 

1.  LIZENZGEWÄHRUNG

 

Nikon gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, dauerhafte Lizenz (gemäß den Angaben in den Abschnitten 1 und 3) für Folgendes:

 

a) Kopieren der SOFTWARE auf einen (1) Computer und/oder ein Speichermedium in Ihrem Eigentum zur Installation der SOFTWARE für das obige Produkt;

b)  Installieren der SOFTWARE gemäß dem Setup auf dieser Webseite und Nutzung der SOFTWARE für das obige Produkt; und

c)  Anfertigen einer (1) Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken dient. 

 

Sie dürfen die SOFTWARE nicht in Verbindung mit mehreren Systemen, Netzwerken, Servern oder Emulationen auf einem Mainframe- oder Minicomputer verwenden, dürfen die SOFTWARE jedoch auf einem Einzelcomputer verwenden, der  mit einem Netzwerk oder Server verbunden ist, sofern nicht durch andere Computer über ein Netzwerk oder einen Server auf die SOFTWARE zugegriffen werden kann.

 

Die SOFTWARE ist durch das japanische Urheberrecht sowie durch internationales Urheberrecht und internationale Copyright-Verträge geschützt.  Jede Kopie muss den Nikon-Copyright-Vermerk und alle anderen auf dem Original vorhandenen Schutzvermerke aufweisen.

 

2.  EINSCHRÄNKUNGEN

 

Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgehalten, dürfen Sie keine Kopien dieser SOFTWARE anfertigen oder an andere verteilen und die SOFTWARE auch nicht über ein Netzwerk von einem Computer zu einem anderen übertragen.  Die SOFTWARE enthält Geschäftsgeheimnisse und darf zu deren Schutz weder dekompiliert noch disassembliert, durch Reverse Engineering analysiert oder die SOFTWARE anderweitig in eine menschlich verständliche Form umgewandelt werden, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist.  SIE SIND NICHT BERECHTIGT, COPYRIGHTVERMERKE, MARKENHINWEISE ODER SONSTIGE SCHUTZVERMERKE ZU VERÄNDERN ODER ZU ENTFERNEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND.  DIE SOFTWARE DARF WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ABGETRETEN ODER ANDERWEITIG ABGEGEBEN, MODIFIZIERT, ADAPTIERT, ÜBERSETZT, VERMIETET, VERLEAST, AUSGELIEHEN, WIEDERVERKAUFT, VERTEILT, IN EINEM NETZWERK VERBREITET ODER ZUR ERSTELLUNG ABGELEITETER PRODUKTE BZW. ZUR VERANLASSUNG DER ERSTELLUNG SOLCHER WERKE VERWENDET WERDEN.

 

3.  LAUFZEIT

 

Die hierin gewährte Lizenz bleibt bis zur Beendigung bestehen.  Die Lizenz für die SOFTWARE erlischt automatisch ohne Vorankündigung von Nikon, wenn Sie eine der Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung verletzen. Sie müssen nach Beendigung der Vereinbarung die SOFTWARE und alle Kopien umgehend zerstören.  Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit durch Zerstören der SOFTWARE und aller Kopien beenden.

 

4.  UNTERSTÜTZUNG

 

Nikon, seine Angestellten, Distributoren, Händler und Vertreter bieten keinerlei Unterstützungsdienste, egal welcher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz und die Anerkennung jeglicher Verletzungen der SOFTWARE.

 

5.  EXPORT

 

Sie erklären sich damit einverstanden und gewährleisten, dass weder die SOFTWARE noch dazugehörige technische Daten direkt oder indirekt in ein Land geliefert, übertragen oder reexportiert werden, wenn dadurch gegen die geltenden Gesetze oder Bestimmungen der USA oder des Landes, in dem sie erworben wurden, verstoßen wird.

 

6.  EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

a) IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG WIRD DIE SOFTWARE OHNE GARANTIE JEGLICHER ART »WIE BESICHTIGT« ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND VERTRETER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FREIHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN AUS.  IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG GARANTIEREN NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND VERTRETER WEDER DIE FUNKTION DER SOFTWARE ODER DIE MIT IHR PRODUZIERTEN ERGEBNISSE, NOCH, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DIE SOFTWARE STÖRUNGSFREI, FEHLERFREI ODER VIRENFREI FUNKTIONIERT.  IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SIND WEDER NIKON NOCH SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER VERTRETER IHNEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, FÜR VERLUSTE ODER AUSLAGEN JEGLICHER ART HAFTBAR. DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB VERDIENSTAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE EREIGNISSE AUF IRGENDWELCHE ART VON DER SOFTWARE VERURSACHT WURDEN, SELBST WENN NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER VERTRETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSLAGEN INFORMIERT WAREN.  DIESE HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG STELLT EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG DAR, UND DIE SOFTWARE DARF NUR UNTER ANERKENNUNG DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG VERWENDET WERDEN.

 

b) UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSAUSLEGUNG, SCHADENSREGELUNG, VERTRAGSBINDUNG ODER AUF ANDERE WEISE KANN NIKON ODER EINER SEINER MITARBEITER, VERTRIEBE, HÄNDLER ODER AGENTEN VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG FÜR NACHLÄSSIGKEIT) GEGENÜBER IHNEN ODER EINER ANDEREN PERSON ODER KÖRPERSCHAFT IN BEZUG AUF IRGENDWELCHE HAFTBARKEIT, VERLUSTE ODER SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH ANSEHENSVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION ODER IRGENDWELCHE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE) TRAGEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VON NIKON ODER DESSEN MITARBEITERN, VERTRIEBEN, HÄNDLERN ODER AGENTEN LIZENZIERTE ODER BEREITGESTELLTE SOFTWARE VERURSACHT ODER ANGEBLICH VERURSACHT WURDEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.  IHRE GESETZLICH VERANKERTEN RECHTE WERDEN DURCH DIESE VEREINBARUNG NICHT BEEINTRÄCHTIGT.

 

c)  Nikon behält sich hiermit das Recht auf jederzeitige Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Verbesserungen an der SOFTWARE vor.

 

7.  EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER REGIERUNGSBEHÖRDEN DER USA

 

Die SOFTWARE und die elektronische Dokumentation werden mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN bereitgestellt. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierungsbehörden der USA unterliegt den Einschränkungen der Bestimmungen von DFARS 252.227-7013 bzw. den Bestimmungen der Unterabschnitte (c) (1) und (2) der Commercial Computer Software Restricted Rights-Vorschriften unter 48 CFR 52.227-19, falls anwendbar. Hersteller: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokio 108-6290, Japan.

 

8.  ALLGEMEINES

 

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Japan und wird entsprechend diesen Gesetzen ausgelegt, ungeachtet möglicher Rechtskonflikte.  Im Falle einer Streitfrage, die aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dieser hervorgeht, erklären Sie sich hiermit einverstanden, den Gerichtsstand von Japan anzuerkennen und verzichten auf den Einwand, den ein Verfahren in einem nachteiligen Gerichtsstand mit sich bringt.    Sie stimmen zudem für den Fall eines aus dieser Vereinbarung entstehenden Verfahrens einer Zustellung der Klageschrift auf dem normalen Postweg oder auf einem anderen, kommerziell angemessenen Weg gegen quittierten Empfang zu.

Sollten einzelne Bedingungen in dieser Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt und voll wirksam.  Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen Ihnen und Nikon dar und tritt an die Stelle aller anderen Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.

Wenn eine der Parteien nicht auf der strikten Erfüllung einer Bedingung oder Klausel dieser Vereinbarung oder der Ausübung einer darin enthaltenen Option, eines solchen Rechts oder Rechtsmittels besteht, so ist dies nicht als Verzicht auf diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel auszulegen, und diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel bleibt in vollem Umfang wirksam und rechtsgültig.

Die Überschriften für die Abschnitte dieser Vereinbarung dienen nur der besseren Lesbarkeit. Sie stellen keinen Teil dieser Vereinbarung dar und wirken sich in keiner Weise auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung aus.

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung dargelegt, behalten die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3 (nur dritter Satz), 5, 6, 7 und 8 sowie alle Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Zeiträume nach Auslaufen dieser Vereinbarung beziehen, auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ihre Gültigkeit.

 

 

/26.03.2014         -SWUP-DL-WW-01

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