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Dieses Software-Updateprogramm ist für das oben aufgeführte Kundenprodukt (das »betroffene Produkt«) und wird nur nach Annahme der unten aufgeführten Vereinbarung bereitgestellt. Mit der Wahl von »Annehmen« und durch Anklicken von »Download« haben Sie die Geschäftsbedingungen der Vereinbarung akzeptiert. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bedingungen der Vereinbarung verstanden haben, bevor Sie mit dem Download beginnen.
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Benötigte Zeit für die Durchführung dieser Aktualisierung Diese Aktualisierung dauert etwa 6 Minuten. Nach dem Starten der Aktualisierung erscheint ein Fortschrittsbalken; jedoch kann es bei einem Update von einer Firmware-Version "C" älter als 2.00 etwa zwei Minuten dauern, bis der Fortschrittsbalken erscheint. Schalten Sie die Kamera nicht aus, bevor die Firmware-Aktualisierung beendet ist. IPTC-Datensätze Das Aktualisieren von der Firmware-Version »C« 3.10 aus (oder älter) löscht die IPTC-Datensätze in der Kamera. Dies geschieht bewusst als Folge von Verbesserungen bei der IPTC-Funktion. Benutzer, die vorhandene Datensätze weiterverwenden möchten, müssen diese vor der Firmware-Aktualisierung mit der Funktion [IPTC-Daten] > [Speicherkarte verwenden] > [Karte in Fach 1]/[Karte in Fach 2] > [Auf Karte speichern] im Menü [SYSTEM] auf eine Speicherkarte kopieren. Die gespeicherten Datensätze lassen sich nach der Firmware-Aktualisierung mit dem Befehl [IPTC-Daten] > [Speicherkarte verwenden] > [Karte in Fach 1]/[Karte in Fach 2] > [Auf Kamera kopieren] von der Speicherkarte laden. Firmware-Aktualisierung des GNSS-Moduls (Satellitennavigation) Sie müssen das Firmware-Update zweimal durchführen, wenn die Firmware »G« für das GNSS-Modul nicht bei [SYSTEM] > [Firmware-Version] angezeigt wird oder wenn »G« niedriger als 0.17 ist. Hinweis: Die zweite Aktualisierung ist nicht erforderlich, wenn das GNSS-Modul bereits die Firmware-Version »G« 0.17 hat, da mit dieser Version die Verbesserung bereits vorgenommen wurde. |
Hinweis: Die nachstehend unter »Videoaufnahme« und »Bedienelemente« aufgeführten Änderungen werden in der Handbuch-Ergänzung zum Firmware-Update näher beschrieben. Hinweis: Da neue Menüpunkte hinzugefügt wurden, haben einige Punkte im Individualfunktionen-Menü neue Nummern erhalten. ■ Videoaufnahme
* Diese Funktion ist mit Objektiven NIKKOR Z 28-135mm f/4 PZ verfügbar (Stand: November 2024). ■ Bedienelemente
* Diese Funktion ist mit Objektiven NIKKOR Z 28-135mm f/4 PZ verfügbar (Stand: November 2024). ■ Weitere Änderungen
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Hinweis: Die Anwender der folgenden Programme müssen auf die neuesten Software-Versionen aktualisieren.
Hinweis: Die im Folgenden unter »Fotografieren«, »Videoaufzeichnung«, »Wiedergabe«, »Bedienelemente«, »Anzeigen« und »Netzwerk« aufgeführten Änderungen werden in Handbuch-Ergänzung zum Firmware-Update näher beschrieben. Hinweis: Da neue Menüpunkte hinzugefügt wurden, haben einige Punkte im Individualfunktionen-Menü neue Nummern erhalten. ■ Fotografieren
■ Videoaufnahme
■ Wiedergabe
■ Bedienelemente
■ Anzeigen
■ Netzwerk
■ Weitere Änderungen
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Hinweis: Die Anwender der folgenden Programme müssen auf die neuesten Software-Versionen aktualisieren.
Hinweis: Die im Folgenden unter »Fotografieren«, »Videoaufzeichnung«, »Wiedergabe«, »Bedienelemente«, »Anzeigen« und »Netzwerk (auch NX Field)« aufgeführten Änderungen werden in Handbuch-Ergänzung zum Firmware-Update näher beschrieben. Hinweis: Da neue Menüpunkte hinzugefügt wurden, haben einige Punkte im Individualfunktionen-Menü neue Nummern erhalten. ■ Fotografieren
■ Videoaufnahme
■ Wiedergabe
■ Bedienelemente
■ Anzeigen
■ Netzwerk (auch NX Field)
■ Änderungen in Bezug auf Apps NX MobileAir:
■ Weitere Änderungen
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Hinweis: Die nachstehend unter »Fotografieren«, »Videoaufnahme«, »Anzeigen«, »Wiedergabe«, »Bedienelemente« und »Netzwerk« aufgeführten Änderungen werden im Supplementary Firmware Update Manual (Handbuch-Ergänzung zum Firmware-Update) näher beschrieben. ■ Fotografieren
■ Videoaufnahme
■ Anzeigen
■ Wiedergabe
■ Bedienelemente
■ Netzwerk
■ Weitere Änderungen
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Name | Z 9 C-Firmware Version 5.10 |
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Unterstützte Kameras | Z 9 |
Unterstützte Kamera-Firmware-Versionen | C-Firmware Versionen 1.00–5.00 |
Dateiname | Z_9_0510.bin |
Copyright | Nikon Corporation |
Vervielfältigung | Nicht erlaubt |
Hinweis: Sie können Updates auch von einem Nikon-Kundendienst durchführen lassen. Hinweis: Die Lizenz für die Open-Source-Software, die im NVM Express Treiber der Kamera enthalten ist, finden Sie unter “BSD License (NVM Express Driver)”. |
Diese Nikon-Lizenzvereinbarung (»Vereinbarung«) stellt einen juristischen Vertrag zwischen Ihnen (als Privatperson oder Körperschaft) und der Nikon Corporation (»Nikon«) dar. Sie enthält die Geschäftsbedingungen für Ihre Verwendung der mit dieser Vereinbarung gelieferten Nikon-Software, die Computersoftware (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Firmware und Computerprogramm) für das obige Produkt enthält (»SOFTWARE«).
Indem Sie auf die Schaltfläche »Herunterladen beginnen« auf dieser Seite klicken, nachdem Sie das Kontrollkästchen »Ich stimme zu« angeklickt haben, um das Herunterladen der SOFTWARE zu starten, zeigen Sie Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung an und erklären sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Sollten Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen.
Diese Lizenz stellt keinen Verkauf der SOFTWARE dar und Sie werden durch den Erwerb eines Produkts, Herunterladen und/oder Verwendung der SOFTWARE nicht zu dessen Besitzer. Nikon und/oder die Lizenzgeber von Nikon behalten sich die Eigentumsrechte an der SOFTWARE, allen Kopien und allen damit in Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechten sowie alle Rechte vor, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Diese Vereinbarung stellt hinsichtlich der SOFTWARE die vollständige und einzige schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Nikon oder einem mit Nikon verbundenen Unternehmen dar.
1. LIZENZGEWÄHRUNG
Nikon gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, dauerhafte Lizenz (gemäß den Angaben in den Abschnitten 1 und 3) für Folgendes:
a) Kopieren der SOFTWARE auf einen (1) Computer und/oder ein Speichermedium in Ihrem Eigentum zur Installation der SOFTWARE für das obige Produkt;
b) Installieren der SOFTWARE gemäß dem Setup auf dieser Webseite und Nutzung der SOFTWARE für das obige Produkt; und
c) Anfertigen einer (1) Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken dient.
Sie dürfen die SOFTWARE nicht in Verbindung mit mehreren Systemen, Netzwerken, Servern oder Emulationen auf einem Mainframe- oder Minicomputer verwenden, dürfen die SOFTWARE jedoch auf einem Einzelcomputer verwenden, der mit einem Netzwerk oder Server verbunden ist, sofern nicht durch andere Computer über ein Netzwerk oder einen Server auf die SOFTWARE zugegriffen werden kann.
Die SOFTWARE ist durch das japanische Urheberrecht sowie durch internationales Urheberrecht und internationale Copyright-Verträge geschützt. Jede Kopie muss den Nikon-Copyright-Vermerk und alle anderen auf dem Original vorhandenen Schutzvermerke aufweisen.
2. EINSCHRÄNKUNGEN
Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgehalten, dürfen Sie keine Kopien dieser SOFTWARE anfertigen oder an andere verteilen und die SOFTWARE auch nicht über ein Netzwerk von einem Computer zu einem anderen übertragen. Die SOFTWARE enthält Geschäftsgeheimnisse und darf zu deren Schutz weder dekompiliert noch disassembliert, durch Reverse Engineering analysiert oder die SOFTWARE anderweitig in eine menschlich verständliche Form umgewandelt werden, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist. SIE SIND NICHT BERECHTIGT, COPYRIGHTVERMERKE, MARKENHINWEISE ODER SONSTIGE SCHUTZVERMERKE ZU VERÄNDERN ODER ZU ENTFERNEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND. DIE SOFTWARE DARF WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ABGETRETEN ODER ANDERWEITIG ABGEGEBEN, MODIFIZIERT, ADAPTIERT, ÜBERSETZT, VERMIETET, VERLEAST, AUSGELIEHEN, WIEDERVERKAUFT, VERTEILT, IN EINEM NETZWERK VERBREITET ODER ZUR ERSTELLUNG ABGELEITETER PRODUKTE BZW. ZUR VERANLASSUNG DER ERSTELLUNG SOLCHER WERKE VERWENDET WERDEN.
3. LAUFZEIT
Die hierin gewährte Lizenz bleibt bis zur Beendigung bestehen. Die Lizenz für die SOFTWARE erlischt automatisch ohne Vorankündigung von Nikon, wenn Sie eine der Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung verletzen. Sie müssen nach Beendigung der Vereinbarung die SOFTWARE und alle Kopien umgehend zerstören. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit durch Zerstören der SOFTWARE und aller Kopien beenden.
4. UNTERSTÜTZUNG
Nikon, seine Angestellten, Distributoren, Händler und Vertreter bieten keinerlei Unterstützungsdienste, egal welcher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz und die Anerkennung jeglicher Verletzungen der SOFTWARE.
5. EXPORT
Sie erklären sich damit einverstanden und gewährleisten, dass weder die SOFTWARE noch dazugehörige technische Daten direkt oder indirekt in ein Land geliefert, übertragen oder reexportiert werden, wenn dadurch gegen die geltenden Gesetze oder Bestimmungen der USA oder des Landes, in dem sie erworben wurden, verstoßen wird.
6. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
a) IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG WIRD DIE SOFTWARE OHNE GARANTIE JEGLICHER ART »WIE BESICHTIGT« ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND VERTRETER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FREIHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN AUS. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG GARANTIEREN NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND VERTRETER WEDER DIE FUNKTION DER SOFTWARE ODER DIE MIT IHR PRODUZIERTEN ERGEBNISSE, NOCH, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DIE SOFTWARE STÖRUNGSFREI, FEHLERFREI ODER VIRENFREI FUNKTIONIERT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SIND WEDER NIKON NOCH SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER VERTRETER IHNEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, FÜR VERLUSTE ODER AUSLAGEN JEGLICHER ART HAFTBAR. DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB VERDIENSTAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE EREIGNISSE AUF IRGENDWELCHE ART VON DER SOFTWARE VERURSACHT WURDEN, SELBST WENN NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER VERTRETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSLAGEN INFORMIERT WAREN. DIESE HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG STELLT EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG DAR, UND DIE SOFTWARE DARF NUR UNTER ANERKENNUNG DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG VERWENDET WERDEN.
b) UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSAUSLEGUNG, SCHADENSREGELUNG, VERTRAGSBINDUNG ODER AUF ANDERE WEISE KANN NIKON ODER EINER SEINER MITARBEITER, VERTRIEBE, HÄNDLER ODER AGENTEN VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG FÜR NACHLÄSSIGKEIT) GEGENÜBER IHNEN ODER EINER ANDEREN PERSON ODER KÖRPERSCHAFT IN BEZUG AUF IRGENDWELCHE HAFTBARKEIT, VERLUSTE ODER SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH ANSEHENSVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION ODER IRGENDWELCHE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE) TRAGEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VON NIKON ODER DESSEN MITARBEITERN, VERTRIEBEN, HÄNDLERN ODER AGENTEN LIZENZIERTE ODER BEREITGESTELLTE SOFTWARE VERURSACHT ODER ANGEBLICH VERURSACHT WURDEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. IHRE GESETZLICH VERANKERTEN RECHTE WERDEN DURCH DIESE VEREINBARUNG NICHT BEEINTRÄCHTIGT.
c) Nikon behält sich hiermit das Recht auf jederzeitige Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Verbesserungen an der SOFTWARE vor.
7. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER REGIERUNGSBEHÖRDEN DER USA
Die SOFTWARE und die elektronische Dokumentation werden mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN bereitgestellt. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierungsbehörden der USA unterliegt den Einschränkungen der Bestimmungen von DFARS 252.227-7013 bzw. den Bestimmungen der Unterabschnitte (c) (1) und (2) der Commercial Computer Software Restricted Rights-Vorschriften unter 48 CFR 52.227-19, falls anwendbar. Hersteller: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokio 108-6290, Japan.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Japan und wird entsprechend diesen Gesetzen ausgelegt, ungeachtet möglicher Rechtskonflikte. Im Falle einer Streitfrage, die aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dieser hervorgeht, erklären Sie sich hiermit einverstanden, den Gerichtsstand von Japan anzuerkennen und verzichten auf den Einwand, den ein Verfahren in einem nachteiligen Gerichtsstand mit sich bringt. Sie stimmen zudem für den Fall eines aus dieser Vereinbarung entstehenden Verfahrens einer Zustellung der Klageschrift auf dem normalen Postweg oder auf einem anderen, kommerziell angemessenen Weg gegen quittierten Empfang zu.
Sollten einzelne Bedingungen in dieser Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt und voll wirksam. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen Ihnen und Nikon dar und tritt an die Stelle aller anderen Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.
Wenn eine der Parteien nicht auf der strikten Erfüllung einer Bedingung oder Klausel dieser Vereinbarung oder der Ausübung einer darin enthaltenen Option, eines solchen Rechts oder Rechtsmittels besteht, so ist dies nicht als Verzicht auf diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel auszulegen, und diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel bleibt in vollem Umfang wirksam und rechtsgültig.
Die Überschriften für die Abschnitte dieser Vereinbarung dienen nur der besseren Lesbarkeit. Sie stellen keinen Teil dieser Vereinbarung dar und wirken sich in keiner Weise auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung aus.
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung dargelegt, behalten die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3 (nur dritter Satz), 5, 6, 7 und 8 sowie alle Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Zeiträume nach Auslaufen dieser Vereinbarung beziehen, auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ihre Gültigkeit.
/26.03.2014 -SWUP-DL-WW-01
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