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Digitalen Bilderrahmen übers Internet mit neuen Fotos versorgen
2019-10-20 Einen Bilderrahmen übers Internet mit neuen Fotos zum Anzeigen versorgen – wäre das was für Sie? Das amerikanische Unternehmen Nixplay hat digitale Bilderrahmen im Programm, die sich per Smartphone-App, aber auch über einen Internet-Browser, drahtlos mit neuen Fotos versorgen lassen. Dabei ist es völlig egal, wo der Bilderrahmen steht, solange er eine Internet-Verbindung hat. (Jan-Markus Rupprecht)
Die Nixplay-Bilderrahmen können unter anderem vom Smartphone aus mit neuen Bildern versorgt werden. Die Übertragung läuft nicht direkt, sondern über die Nixplay-Cloud. [Foto: Nixplay]
Digitale Bilderrahmen werden normalerweise über einen USB-Stick oder eine Speicherkarte mit Fotos (und ggf. Videos) versorgt. Der im Bilderrahmen eingebaute Medienplayer spielt diese dann auf dem Display das Bilderrahmens ab. Über Tasten am Bilderrahmen oder eine Fernbedienung lassen sich noch ein paar Einstellungen vornehmen. Und dann spielt der Bilderrahmen die Fotos nacheinander ab. Das kennt man. Ganz nett, aber etwas langweilig.
Mittlerweile gibt es aber auch "smarte" Bilderrahmen, die übers Internet mit Fotos (und ggf. Videos) versorgt werden. Damit ergeben sich, die nötige Infrastruktur vorausgesetzt, neue Möglichkeiten. So lassen sich nicht nur mehrere im Haus (oder Hotel oder Firma) verteilte Bilderrahmen zentral verwalten, sondern auch an entfernten Orten aufgestellte Displays können so laufend mit neue Fotos versorgt werden. Beispielsweise ein Bilderrahmen, der bei den Eltern oder Großeltern aufgestellt ist, die in einer ganz anderen Stadt (auch Land oder Kontinent) wohnen. Selbst in Pflegeheimen beispielsweise gibt es mitunter ein freies WLAN, das man dafür nutzen kann, die Seniorin oder der Senior bräuchte dann nicht einmal einen eigenen Internet-Anschluss und könnte mittels laufend aktualisierter Fotos indirekt am Familienleben seiner entfernten Verwandten teilnehmen.
Die Technik, die dahinter steht, kommt aus dem Digital Signage, der digitalen Beschilderung. Sowas kennen Sie sicherlich aus Flughäfen, Schnellrestaurants, Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften und Tankstellen (dort mittlerweile sogar an den Zapfsäulen). Die großen virtuellen Speisekarten hinterm Tresen bei McDonalds bestückt nicht das Personal selbst oder gestaltet deren Inhalte. Das wird zentral gemacht und per Internet auf alle Displays verteilt. So lassen sich neue Aktionen innerhalb von Minuten bundesweit einheitlich ausrollen, ohne dass irgendjemand Plakate wechseln muss. Daneben wirken gut gemachte digitale Schilder verkaufsfördernd und ziehen die Aufmerksamkeit stärker an, alleine schon durch einen gelegentlichen Motivwechsel oder dezente Animationen. Sogar Videos lassen sich dort integrieren.
Rein theoretisch können Nixplay Rahmen auch an die Wand gehängt werden, beim Nixplay W10E liegen sogar Schrauben und eine Bohrschablone bei. Allerdings ist die Kabelzuführung dann ungeklärt. Die Rahmen hier an der Wand sind normale "analoge" Bilderrahmen. [Foto: Nixplay]
Normalerweise werden beim Digital Signage die Inhalte auf das Anzeigegerät geladen und dann dort lokal abgespielt. Die Alternative wäre ein Live-Streaming übers Internet; würde aber dauerhaft zu viel Bandbreite benötigen und wäre nicht stabil genug. Es wäre ja ungünstig, wenn im Restaurant keine Preis-Tafel angezeigt wird, nur weil gerade mal die Internet-Verbindung langsam ist.
Eine ähnliche Technik setzt die Firma Nixplay seit einiger Zeit bei ihren Cloud-basierten digitalen Bilderrahmen ein. Es verwundert dabei nicht, dass das Unternehmen tatsächlich auch eine Abteilung hat, in der es um professionelle digitale Beschilderung auf großen Monitoren oder mit externen Player-Kästchen geht. Digital Signage hat allerdings komplexere Anforderungen als ein digitaler Bilderrahmen und wird deshalb normalerweise pro Monat oder pro Jahr und/oder pro Gerät berechnet – ein Abo-Modell also, bei dem laufende Kosten anfallen. Sowas wäre im Privat-Bereich schwer an den Mann (und die Frau) zu bringen und deshalb funktioniert das Bilderrahmen-Geschäft bei Nixplay im Prinzip wie bei den normalen digitalen Rahmen: Der smarte Bilderrahmen wird einmal gekauft und es fallen keine laufenden Kosten an. Die nötige Infrastruktur stellt Nixplay kostenlos zur Verfügung. Der kostenlose Standard-Account kann mit bis zu fünf Bilderrahmen verbunden werden und enthält 10 GByte an Speicher. Für knapp 2 Euro pro Monat kann man das bei Bedarf auf 10 Bilderrahmen und 30 GByte Speicher erweitern.
Wie bei allen Cloud-Diensten gibt es natürlich eine kleine Unsicherheit: Falls Nixplay mal den Betrieb einstellen sollte, ist der schöne, smarte, digitale Bilderrahmen im Grunde nur noch ein Stück Elektroschrott, denn eine USB-Buchse oder einen Speicherkarten-Steckplatz besitzen die Internet-fähigen Bilderrahmen gar nicht. Auch falls Nixplay mal auf die Idee kommen sollte, den kostenlosen Standard-Tarif abzuschaffen, wäre man als Anwender darauf angewiesen, monatliche Gebühren zu bezahlen oder könnte das Gerät nicht mehr verwenden, zumindest aber nicht mehr mit neuen Fotos versorgen. Bisweilen lebt Nixplay davon, möglichst viele und möglichst hochwertige (das heißt eher teure) digitale Bilderrahmen zu verkaufen, und das US-amerikanische Unternehmen schickt sich gerade an, den deutschen Markt zu erobern. Nebenbei bemerkt, ist Deutsch die erste weitere Sprache neben Englisch. Nicht alle Dokumente sind schon übersetzt. Das, was schon auf Deutsch vorhanden ist, macht einen guten Eindruck (keine simple automatische Übersetzung).
Der Nixplay W10E Bilderrahmen kann hoch oder quer aufgestellt werden, erkennt die Ausrichtung automatisch und stellt die Foto entsprechend richtig dar. Die beiden Quadrate unten sind der Bewegungssensor. [Foto: Nixplay]
Nixplay Nutzungsbedingungen Die Nixplay Bilderrahmen können nur per gekoppelter App (Smartphone und/oder Web) mit neuen Inhalten versorgt werden. Der Nutzer überträgt also Creedon Technologies, dem Hersteller der Nixplay Produkte, das Recht die Daten zu speichern und zu verarbeiten. Zudem können ortsbezogene Daten auch personalisiert verarbeitet werden. Die Nutzungsbedingungen sehen vor, dass Inhalte von Nixplay gelöscht werden können, wenn diese Rechte Dritter beschneiden, wie zum Beispiel Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte (§5.5).
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