Einheit macht schlau

Japanisches Herstellergremium normt weitere Geräteangaben

2004-01-13 Die "Camera and Imaging Products Association" (kurz: CIPA), der die meisten größeren Marken aus dem Digitalkamerabereich angehören und die für den PictBridge-Standard verantwortlich ist, hat einheitliche Angaben bzw. Testrichtlinien für die Batterielaufzeit und das Auflösungsvermögen von Digitalkameras festgelegt.  (Yvan Boeres)

   Cipa Logo [Foto: Camera and Imaging Products Association]
 

War die 2001 von dem CIPA-"Schwesterverband" JCIA (Japan Camera Industry Association) eingeführte Richtlinie zur Angabe der Auflösungsklasse (siehe digitalkamera.de-Meldung vom 10.08.2001) eher ein "Schuss nach hinten", kann man hoffen, dass die neuen CIPA-Richtlinien dieses Mal tatsächlich verbraucherfreundlicher sind. Denn die Vorgabe, die "Netto"-Auflösung einer Digitalkamera bzw. deren Bildwandler als effektive Auflösung anzugeben, brachte nicht unbedingt mehr Klarheit im Auflösungs-Wirrwarr. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zu den Hauptgründen gehört die Tatsache, dass die Hersteller die effektive Auflösung unterschiedlich auf- oder abrunden und dass sich die effektive Auflösung durch neue Sensor-Technologien (z. B. SuperCCD oder Foveon X3) nicht eindeutig festgelegen lässt. Dazu sind es vor allem die Billigkamerahersteller aus Taiwan, Korea und China (die insofern auch nicht der CIPA/JCIA angehören) die die Verwirrung stiften, indem sie sich erst gar nicht an die japanischen Richtlinien halten.

Dass ebenso viele Billigkamerahersteller sich auch nicht an die neuen CIPA-Richtlinien halten werden, ist schon jetzt abzusehen. Doch zumindest bei den Markenherstellern aus Japan (kaum ein renommierter Hersteller ist nicht Mitglied der CIPA) kann man davon ausgehen, dass demnächst in den Prospekten, Pressemitteilungen und Broschüren sowie auf den offiziellen Websites Angaben zur Batterielaufzeit und zum Auflösungsvermögen ihrer Kameras auftauchen werden, die nach den gleichen Verfahren bzw. unter gleichen Testbedingungen ermittelt wurden. Die Herstellerangaben werden dadurch praxisgerechter und vergleichbarer. So sieht zum Beispiel die neue Richtlinie zur Angabe bzw. zum Ermitteln der Batterielaufzeit vor, dass u. a. der verwendete Batterietyp mit angegeben, der Blitz bei jeder zweiten Aufnahme ausgelöst wird, der LC-Farbbildschirm ständig eingeschaltet bleibt, das Zoom betätigt wird und ansonsten die Werkseinstellungen an der Kamera verwendet werden. Bei der Ermittlung des Auflösungsvermögens wird die Verwendung einer standardisierten Testtafel (ISO 12233) vorgeschrieben bzw. empfohlen; u. a. sind auch die Beleuchtung des Testaufbaus und der Bildausschnitt festgelegt. Die CIPA-Mitglieder konnten sich sogar auf die Benutzung einer Standard-Software zur computerunterstützten Auflösungsmessung einigen; die so genannte HYRes-Software scheint allerdings zum aktuellen Zeitpunkt nicht öffentlich verfügbar zu sein. Die CIPA-Richtlinie sieht vor, das Auflösungsvermögen in Linien anzugeben – wobei vermutlich die Summe aus weißen und schwarzen Linien (weshalb die sonst übliche Angabe "Linienpaare pro Millimeter" eigentlich genauer und aussagekräftiger ist) gemeint ist. Wer es genauer wissen oder die CIPA-Richtlinien nachvollziehen möchte, findet die ausführlichen Originaldokumente in englischer Fassung auf der CIPA-Website.

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