Einheit macht schlau
Japanisches Herstellergremium normt weitere Geräteangaben
2004-01-13 Die "Camera and Imaging Products Association" (kurz: CIPA), der die meisten größeren Marken aus dem Digitalkamerabereich angehören und die für den PictBridge-Standard verantwortlich ist, hat einheitliche Angaben bzw. Testrichtlinien für die Batterielaufzeit und das Auflösungsvermögen von Digitalkameras festgelegt. (Yvan Boeres)
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War die 2001 von dem CIPA-"Schwesterverband" JCIA (Japan Camera Industry
Association) eingeführte Richtlinie zur Angabe der Auflösungsklasse (siehe
digitalkamera.de-Meldung vom 10.08.2001) eher ein "Schuss nach hinten", kann
man hoffen, dass die neuen CIPA-Richtlinien dieses Mal tatsächlich
verbraucherfreundlicher sind. Denn die Vorgabe, die "Netto"-Auflösung einer
Digitalkamera bzw. deren Bildwandler als effektive Auflösung anzugeben,
brachte nicht unbedingt mehr Klarheit im Auflösungs-Wirrwarr. Die Gründe
dafür sind vielfältig. Zu den Hauptgründen gehört die Tatsache, dass die
Hersteller die effektive Auflösung unterschiedlich auf- oder abrunden und
dass sich die effektive Auflösung durch neue Sensor-Technologien (z. B.
SuperCCD oder Foveon X3) nicht eindeutig festgelegen lässt. Dazu sind es vor
allem die Billigkamerahersteller aus Taiwan, Korea und China (die insofern
auch nicht der CIPA/JCIA angehören) die die Verwirrung stiften, indem sie
sich erst gar nicht an die japanischen Richtlinien halten.
Dass ebenso viele Billigkamerahersteller sich auch nicht an die neuen
CIPA-Richtlinien halten werden, ist schon jetzt abzusehen. Doch zumindest
bei den Markenherstellern aus Japan (kaum ein renommierter Hersteller ist
nicht Mitglied der CIPA) kann man davon ausgehen, dass demnächst in den
Prospekten, Pressemitteilungen und Broschüren sowie auf den offiziellen
Websites Angaben zur Batterielaufzeit und zum Auflösungsvermögen ihrer
Kameras auftauchen werden, die nach den gleichen Verfahren bzw. unter
gleichen Testbedingungen ermittelt wurden. Die Herstellerangaben werden
dadurch praxisgerechter und vergleichbarer. So sieht zum Beispiel die neue
Richtlinie zur Angabe bzw. zum Ermitteln der Batterielaufzeit vor, dass
u. a. der verwendete Batterietyp mit angegeben, der Blitz bei jeder zweiten
Aufnahme ausgelöst wird, der LC-Farbbildschirm ständig eingeschaltet bleibt,
das Zoom betätigt wird und ansonsten die Werkseinstellungen an der Kamera
verwendet werden. Bei der Ermittlung des Auflösungsvermögens wird die
Verwendung einer standardisierten Testtafel (ISO 12233) vorgeschrieben bzw.
empfohlen; u. a. sind auch die Beleuchtung des Testaufbaus und der
Bildausschnitt festgelegt. Die CIPA-Mitglieder konnten sich sogar auf die
Benutzung einer Standard-Software zur computerunterstützten
Auflösungsmessung einigen; die so genannte HYRes-Software scheint allerdings
zum aktuellen Zeitpunkt nicht öffentlich verfügbar zu sein. Die
CIPA-Richtlinie sieht vor, das Auflösungsvermögen in Linien anzugeben –
wobei vermutlich die Summe aus weißen und schwarzen Linien (weshalb die
sonst übliche Angabe "Linienpaare pro Millimeter" eigentlich genauer und
aussagekräftiger ist) gemeint ist. Wer es genauer wissen oder die
CIPA-Richtlinien nachvollziehen möchte, findet die ausführlichen
Originaldokumente in englischer Fassung auf der CIPA-Website.