Händel statt Handel

Multifunktionsgeräte in Deutschland bald vor dem Aus?

2004-01-06 Der Streit zwischen den Druckerherstellern und den Verwertungsgesellschaften geht in die nächste Runde. Streitet man sich schon seit Jahren um die geforderten pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Drucker, weitet sich der Interessenskonflikt jetzt auch auf Multifunktionsgeräte aus und könnte – laut Hersteller – die Existenz dieser Geräteklasse bedrohen.  (Yvan Boeres)

Epson Stylus Photo RX500 [Foto: Epson]
  
  

Dabei ist der langjährige Rechtsstreit (siehe digitalkamera.de-Meldung vom 29.10.2001) zwischen den Druckerherstellern (vertreten von Branchengrößen wie Canon, Epson, HP oder Lexmark) und den Verwertungsgesellschaften VG-Wort und VG-Bild, was die Drucker betrifft, immer noch nicht beendet und geklärt. Das hält die Verwertungsgesellschaften aber nicht davon ab, nun auch Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte zu fordern. Solche Geräte vereinen Drucker, Fax, Kopierer und/oder z. B. Kartenlaufwerk in einem Gerät (siehe entsprechende Meldungen unter den weiterführenden Links); sollten die Verwertungsgesellschaften Recht bekommen, könnten sich die Preise solcher Geräte faktisch verdoppeln. Denn laut Druckerhersteller würden dann Industrie und Verbraucher für jedes in Deutschland verkaufte Multifunktionsgerät je nach Leistungsfähigkeit des Gerätes zwischen 76,70 und 613,56 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen müssen. Das könnte wiederum, so die Hersteller, im schlimmsten Fall das existentielle Aus für diese Geräteklasse bedeuten.

Ob das ganz so dramatisch enden könnte wie es die Initiative der führenden Druckerhersteller an die Wand malt, ist ungewiss; sicher ist aber, dass der Streit zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften damit in die nächste Runde geht. Derzeit trägt die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort jedenfalls einen Musterprozess mit der Firma Hewlett Packard aus, die stellvertretend für die anderen Hersteller zur Zahlung einer Geräteabgabe auf Multifunktionsgeräte aufgefordert worden ist. Der kürzlich von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgelegte Einigungsvorschlag zur Urheberrechtsabgabe auf Multifunktionsgeräte wird von den meisten Herstellern abgelehnt, wobei es dabei weniger um die Forderung selbst als um die Höhe der Abgabe geht. Den gesamten Text der offiziellen Erklärung von den Drucker- bzw. Multifunktionsgeräte-Herstellern können interessierte Leser u. a. auf der Website von Lexmark nachlesen.

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